AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gelten für die Aus-
führung aller der KLATSCHMOHN Verlag, Druck + Werbung GmbH & Co. KG
– im folgenden: Verlag – erteilten Aufträge die nachstehenden Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen. Für Anzeigenaufträge sind besondere Anzeigen-
bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend.

  1. Alle Angebote und Lieferungen des Verlages erfolgen in EURO.
    Preisänderungen zwischen Eingang der Bestellung und Lieferung bleiben
    vorbehalten. Bestimmte Liefertermine für Neuerscheinungen und Neuauf-
    lagen werden nicht zugesichert.
  2. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455
    BGB mit nachstehender Erweiterung und Verlängerung.
    a) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Mengen behal-
    ten wir uns gegen Berechnung vor. Die tatsächlich gelieferte Menge kommt
    zur Rechnungslegung. Eigentum an den gelieferten Verlagserzeugnissen
    (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen
    des Verlages gegenüber dem Besteller vorbehalten.
    b) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungs-
    gemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt mit Annahme dieser Liefe-
    rungs- und Zahlungsbedingungen sämtliche Forderungen gegenüber Dritten
    aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in voller Höhe mit allen
    Sicherungsrechten an den Verlag ab.
    c) Nimmt der Besteller Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vor-
    behaltsware in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis
    auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderun-
    gen der mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende Schluß-
    saldo als anteilsmäßig abgetreten, und zwar bis zur Höhe der aus der Wei-
    terveräußerung der Vorbehaltsware in das Kontokorrent eingestellten For-
    derungen, jedoch beschränkt auf die Höhe des Rechnungswertes der Vor-
    behaltsware.
    Werden Forderungen des Verlages in ein mit dem Besteller bestehendes
    Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gilt der vereinbarte Eigentumsvor-
    behalt und die Sicherungsabtretung als Sicherheit für die anteilige Saldofor-
    derung des Verlages.
    d) Der Besteller ist ermächtigt, die dem Verlag abgetretenen Forderungen
    aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware für den Verlag einzuziehen.
    Die Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
    e) Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder
    an Dritte zur Sicherung zu übereignen. Er ist verpflichtet, einer Pfändung
    der Vorbehaltsware oder einer anderen Beeinträchtigung der Rechte des
    Verlages durch Dritte sofort zu widersprechen und den Verlag hiervon un-
    verzüglich zu unterrichten.
    f) Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Feuer, Wasser und
    Diebstahl zu versichern und dies dem Verlag auf Verlangen nachzuweisen.
    Die sich hieraus ergebenden Ansprüche gegen den Versicherer gelten hin-
    sichtlich der Vorbehaltsware mit Annahme dieser Lieferungs- und Zahl-
    ungsbedingungen als an den Verlag abgetreten.
    g) Bei Zahlungsverzug des Bestellers (Ziff. 8) ist der Verlag befugt, alle Rech-
    te aus Ziff. 2 geltend zu machen.
  3. Sämtliche Bücher und Zeitschriften des Verlages sind preisgebunden. Die
    Annahme der Lieferung verpflichtet den Besteller zur Einhaltung des fest-
    gesetzten Ladenpreises.
  4. Die Lieferung erfolgt zu Lasten und auf Gefahr des Bestellers. Ist keine
    bestimmte Versendungsweise vorgeschrieben oder ist der Verlag dem vor-
    geschriebenen Versandweg nicht angeschlossen, so ist der Verlag berech-
    tigt, die Art und den Weg des Versandes selbst zu wählen.
    Für auf dem Transport in Verlust geratene oder beschädigte Sendungen lei-
    stet der Verlag keinen Ersatz. Entsprechende Reklamationen sind vom Be-
    steller beim Transportträger vorzubringen. Für eine Versicherung der Sen-
    dung gegen Transportschäden hat der Besteller selbst Sorge zu tragen. Im
    übrigen sind falsche oder fehlerhafte Lieferungen oder deren Berechnung
    innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung bzw. – bei nicht offensicht-
    lichen Mängeln – unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Mangel schrift-
    lich oder unter Vorlage der Fakturierung des Lieferscheins oder des Paket-
    zettels zu beanstanden.
  5. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug,
    aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß
    und aus unerlaubter Handlung sind nach Maßgabe der nachfolgenden Sät-
    ze ausgeschlossen. Der Haftungsausschluß erstreckt sich nicht auf Vorsatz
    und grobe Fahrlässigkeit des Verlages, seines gesetzlichen Vertreters oder
    eines Erfüllungsgehilfen. Er erstreckt sich ferner nicht auf Schadensersatzan-
    sprüche aus dem Verlag, seinem gesetzlichen Vertreter oder einem Er-
    füllungsgehilfen zu vertretender Unmöglichkeit oder aus Verzug, es sei
    denn, es handelt sich um mittelbare Schäden: die Haftung ist bei unmittel-
    baren Schäden der Höhe nach auf den Auftragswert beschränkt. Der Haf-
    tungsausschluß erstreckt sich auch nicht auf unmittelbare Schäden wegen
    Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr
    haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Er-
    füllungsgehilfen: in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haf-
    tung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe
    des betreffenden Auftragswertes beschränkt.
    Bei Betriebsstörungen im eigenen oder in fremden Betrieben oder im Falle
    höherer Gewalt kann sich der Verlag sofort und einseitig vom Vertrag lösen,
    es sei denn, es liegt anfängliche Unmöglichkeit vor.
  6. Eine Remission ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. In Ausnah-
    mefällen fest mit Remissionsrecht (RR) gelieferte Verlagserzeugnisse werden
    nur bis zum genehmigten Termin zurückgenommen. Bei der Gutschrift für
    angenommene Remittenden behält sich der Verlag einen Abzug von 10%
    des Warenwertes als Bearbeitungsgebühr vor. Die Rücknahme kann nur
    erfolgen, wenn sich die Remittenden in einwandfreiem Zustand befinden.
  7. Soweit auf der Rechnung nicht anders angegeben, hat die Zahlung des
    Rechnungsbetrages innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne
    Abzug in EURO zu erfolgen. Überweisungen und Schecks haben schuldbe-
    freiende Wirkung an dem Tag, an dem die Gutschriftsanzeige des betreffen-
    den Geldinstituts beim Verlag eingeht.
    Wird das Zahlungsziel überschritten, so werden sämtliche noch offenen
    Forderungen des Verlages ohne Rücksicht auf früher eingeräumte Zahlungs-
    ziele sofort fällig. Die Ausführung weiterer Aufträge kann von der Beglei-
    chung aller fälligen Forderungen und von Vorauszahlungen – ohne Skonto-
    abzug – abhängig gemacht werden. Der Verlag behält sich vor, eingehende
    Vorauszahlungen für weitere Aufträge – auch von Rechtsnachfolgern des
    Bestellers oder mit ihm im wesentlichen personengleichen Auftraggebern –
    mit offenen Forderungen aus früheren Aufträgen – auch von Rechts-
    vorgängern des Bestellers oder mit ihm im wesentlichen personengleichen
    Auftraggebern – zu verrechnen und die Ausführung jener Aufträge solange
    auszusetzen, bis ein Forderungsausgleich erzielt ist.
    Der Verlag ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Stundung Zinsen in
    Höhe von 2% über LZB-Diskont ohne vorherige nochmalige Inverzugset-
    zung zu berechnen. Im übrigen behält sich der Verlag den Rücktritt von
    allen mit dem Besteller bestehenden Auftragsverhältnissen vor.
    Wechsel werden nicht angenommen.
  8. Die Bezugsgebühren von Zeitschriften des Verlages werden zu Beginn
    eines Bezugsjahres in voller Höhe für das laufende Bezugsjahr berechnet.
    Die Dauer des Bezuges beträgt mindestens drei Monate. Sie erstreckt sich,
    soweit nicht anders vereinbart oder das Gesetz zwingend nicht anders vor-
    schreibt, auf unbestimmte Zeit, wenn der Besteller das Abonnement nicht
    spätestens 3 Monate vor Beginn des nächsten Bezugsjahres schriftlich kün-
    digt.
  9. Erfüllungsort ist Bentwisch. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwin-
    gend nicht anders vorschreibt, nach Wahl des Verlages Rostock.
  10. Die vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten als an-
    genommen, wenn der Besteller nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rech-
    nungsdatum schriftlich widerspricht.
  11. Im übrigen gilt die »Verkehrsordnung« für den Deutschen Buchhandel
    in ihrer jeweils gültigen Fassung.